Jeder, der gewerblich einen Kran benutzen will, muss gemäß DGUV Vorschrift 52 (ehemals BGV D6) sowie DGUV Grundsatz 309-003 (ehemals BGG 921) ausgebildet sein und seine Befähigung nachgewiesen haben.
Wir bieten Ihnen diese Ausbildung und Prüfung an.
Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
Definition und Begriffe von Lastaufnahmeeinrichtungen
Übungen mit dem Kran
Wartungsarbeiten
Nach bestehen der Prüfung erhalten Sie Ihren Kranschein.