Kran

Kran

Jeder, der gewerblich einen Kran benutzen will, muss gemäß DGUV Vorschrift 52 (ehemals BGV D6) sowie DGUV Grundsatz 309-003 (ehemals BGG 921) ausgebildet sein und seine Befähigung nachgewiesen haben.

Wir bieten Ihnen diese Ausbildung und Prüfung an.

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Im Theorieunterricht werden folgende Kenntnisbereiche vermittelt:

    Krantechnik

  • Definition und Begriffe von Kranen
  • Kranbauarten (siehe z.B. DIN 15 001-1 „Krane; Begriffe
  • Einteilung nach der Bauart“)
  • Physikalische Grundbegriffe
  • soweit für den sicheren Betrieb von Kranen erforderlich (z.B. Hebelgesetz
  • Standsicherheit
  • Masse
  • Kraft
  • Schwerpunkt
  • Arbeitsgeschwindigkeit
  • Beschleunigung
  • Massenträgheit/Pendel)
  • Hauptbaugruppen
  • Antriebe
  • Triebwerke
  • Kraftübertragungselemente
  • Maschinenelemente
  • Hydraulik
  • Pneumatik
  • Elektrische Ausrüstung
  • Tragmittel
  • Kranbahnen
  • Gleisanlagen
  • Aufstiege
  • Laufstege
  • Sicherheitseinrichtungen und Bremsen
  • Standsicherheit kippgefährdeter Krane (z.B. Tragfähigkeit
  • Ballastierung
  • Abstützung).
    Kranbetrieb
    Einsatzmöglichkeiten und Arbeitsweise von Kranen
  • Betriebsanleitung des Herstellers
  • Betriebsanweisung des Betreibers
  • Krankontrollbuch
  • Handzeichen für Einweiser
  • Kranfahrweise (z.B. Nachlaufweg
  • Durchbiegung der Krankonstruktion unter Last)
  • Prüfungen vor Arbeitsaufnahme
  • Meldung festgestellter Mängel und Unregelmäßigkeiten
  • Verhalten bei Störungen
  • Koordination und Abstimmung bei Überschneidung von Arbeitsbereichen mehrerer Krane (z.B. Vorfahrtsregelung)
  • zusätzliche Ausbildung für besondere Arbeitsweisen (z.B. kabellose Steuerung)
  • besondere Gefährdungen bei Kranarbeiten im Freien (z.B. Verhalten bei Wind)
  • Schrägzug
  • Losreißen festsitzender Lasten
  • Personenbeförderung
  • Zusammenarbeit mehrerer Krane
  • Kranprüfung (z.B. Intervalle
  • Prüfer).

    Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
    Definition und Begriffe von Lastaufnahmeeinrichtungen

  • Kennzeichnung der Lastaufnahmeeinrichtungen
  • Abschätzen von Lasten
  • Auswahl und Einsatz geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel
  • richtiges Anschlagen von Lasten
  • richtiges Absetzen und Lagern von Lasten
  • Ablegereife von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln.
Im Anschluss erfolgt eine theoretische Prüfung.

In der Praxis legen wir sehr viel Wert auf:

    Einweisung am Kran

  • Eläuterung der Kranbaugruppen und ihrer Funktionen
  • Kontrolle des betriebsbereiten und betriebssicheren Zustandes (z. B. Funktionsprüfung der Bremse und Nothalteinrichtungen)
  • Inbetriebnahme von Kranen
  • Außerbetriebnahme von Kranen (z. B. Windsicherung einlegen
  • Lösen der Drehwerksbremse beim Turmdrehkran)
  • Maßnahmen zur Kollisionsverhinderung bei Kranen (z. B. Absperrung
  • Bewegungsbegrenzungseinrichtungen)
  • Verhalten bei Betriebsstörungen
  • Rüstarbeiten bei ortsfesten Kranen.

    Übungen mit dem Kran

  • Feinfühliges Anheben und Absetzen von Lasten
  • stabile Schwerpunktlage beim Anheben und Absetzen von Lasten
  • gradliniges Fahren mit und ohne Last
  • Zielfahren und Zielsenken nach Vorgabe
  • Abfangen der pendelnden Last
  • Arbeiten mit Einweiser
  • Arbeiten mit Anschläger
  • Dialogfahren mit allen Antrieben
  • Fahren mit sperrigen Teilen
  • Rüstarbeiten beim ortsveränderlichen Kran
  • Maßnahmen zur Kollisionsverhinderung von Kranen
  • Einsatz von Personenaufnahmemitteln
  • Anschlagen von Lasten

    Wartungsarbeiten

  • Wartung anhand der Betriebsanleitung
  • einfache Verschleißkontrolle
  • Reinigen
  • Korrosionsschutz
  • Erkennen von Undichtigkeiten
  • Antriebe
  • Triebwerke
  • Kraftübertragungselemente (z. B. Bremsen
  • Getriebe
  • Hydraulik)
  • Handhabung von Abschmiereinrichtungen und Werkzeugen.
Ihre praktischen Fertigkeiten dürfen Sie am Ende bei der praktische Prüfung unter Beweiß stellen.

Nach bestehen der Prüfung erhalten Sie Ihren Kranschein.